Unfallgutachten

Unverschuldeten Unfall gehabt? Schadensgutachten schnell und kompetent bei uns gemacht. Wir helfen, nehmen uns Zeit und beraten Sie gerne. Mit größter Sorgfalt gehen wir für Sie vor. Zeit spielt für uns keine Rolle, den Ihr Schaden ist uns wichtig. Unbürokratische, Unkomplizierte und Aussagekräftige Gutachten mit höchstem Standard sind für uns Voraussetzung. Egal ob in Kreis Göppingen, Kreis Esslingen oder in der Umgebung von Filderstadt. Wir sind für Sie da.

 

Geprüft wird hierbei:

  • Prüfung ob herkömmliches Unfallgutachten benötigt wird oder ein Schadenskurzgutachten Sinn macht
  • Vergleich der Fahrzeugidentnummer (FIN)
  • äußere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • innere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • Sicht- und Funktionsprüfung der unfallbedingten Fahrzeugbaugruppen
  • Recherche und Beschreibung der Fahrzeugausstattung
  • aussagekräftige und umfangreiche Foto- u. Zustandsdokumentationen
  • Lackschichtdickenmessung
  • Begutachtung von Achsenteilen, Bremsanlagen und Unterboden (wenn erforderlich)
  • Probefahrt (wenn erforderlich)

 

Schritte für Schritt erklärt:

  • Kontaktaufnahme zu Ihrem KFZ-Gutachter:

Sie melden sich bei uns via Telefon, WhatsApp, Email oder Online über das Formular Terminanfrage und lassen uns die verfügbaren Informationen zum entstandenen Schaden und Ihre Fahrzeugdaten zukommen. Sollten Sie Ihre Kontaktaufnahme via Onlineformular oder per Email bevor ziehen, kontaktieren wir Sie spätestens am Folgewerktag telefonisch (es sei den Sie wünschen die Rückmeldung per Mail) für eine kostenfreie Erstberatung. In diesem Gespräch entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam wie die weiteren Schritte folgen, welche offenen Fragen es zu diesem Thema gibt und vereinbaren gemeinsam einen Besichtigungstermin.

  • Terminvereinbarung:

Den Besichtigungstermin können wir binnen 24 Stunden nach dem Telefonat oder am nächsten Folgewerktag garantieren. Je nach Wunsch und Standort des Fahrzeugs kann die Besichtigung in der Werkstatt, bei Ihnen Daheim, an Ihrem Arbeitsplatz oder an dem Ort durchgeführt werden, an dem das Fahrzeug nach dem Unfall hingebracht worden ist.

  • Besichtigungstermin:

Bei der Besichtigung prüfen als Kfz-Sachverständiger an Ort und Stelle das Fahrzeug auf alle wichtige Unfallbedingte Faktoren und wertbeeinflussende Fahrzeugteile und deren Beschädigung. Wir erkennen und dokumentieren für Sie sehr Sorgfältig und Präzise. Es werden Fotos von Ihrem Fahrzeug und allen sichtbaren Schäden angefertigt, relevante Funktionen untersucht und ggf. eine ergänzende Prüfungen durchgeführt. So können wir von KFZ-Gutachter Süd-West sicherstellen, dass alle notwendigen Sachverhalte und deren Beweise im Unfallgutachten/ Schadengutachten abgebildet und dokumentiert werden.

  • Kalkulation & Gutachtenerstellung:

Für die Erstellung Ihres Gutachtens benötigen wir üblicherweise ein bis drei Werktage. Dabei wird der Wiederbeschaffungswert und ggf. der Restwert für Ihr individuelles Fahrzeug ermittelt, die Schadenshöhe und eventuelle Wertminderungen berechnet. Des Weiteren wird geprüft wie hoch der Nutzungsausfall ausfällt. Die Besichtigungsergebnisse inkl. der Bilder bezüglich des Schadens und Ihrem Fahrzeug werden schlussendlich zu einem Gutachten zusammengefasst.

  • Gutachtenversand:

Das Gutachten wird unmittelbar nach Erstellung an die von Ihnen genannte Emailadresse versandt. Meistens gehören dazu Sie als Auftraggeber, die Versicherung Ihres Unfallgegners und ggf. der von Ihnen beauftragte Verkehrsrechtsanwalt der natürlich auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird. Wenn die Reparatur des Fahrzeugs gewünscht ist, wird das Gutachten zusätzlich an die Reparaturwerkstatt versandt.

  • Abrechnung:

Durch die von Ihnen beim Besichtigungstermin unterschriebene Abtretungserklärung, haben wir von KFZ-Gutachter Süd-West die Möglichkeit, die gesamte Abrechnung der Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragt haben, übersenden wir unsere Rechnung direkt an Ihren Anwalt. Sie als Auftraggeber werden bei klaren Schuldverhältnissen nicht weiter in die Kostenabrechnung einbezogen.

Laut der Definition von § 249 BGB darf Ihnen kein finanzieller Nachteil im Bezug eines Schadens entstehen.