Kosten für Nutzungsausfall / Mietwagen

Grundsätzlich haben Sie bei Vorliegen eines Nutzungswillens einen Anspruch auf einen Mietwagen, den Sie dann auch zum Fahren nutzen sollten.

 

Andernfalls besteht nach der deutschen Rechtsprechung, dass mit dem Ausfall des beschädigten Fahrzeugs ein wirtschaftlicher Wert, der mit einem täglichen Betrag beziffert werden kann, sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe des täglichen Betrages für den Nutzungsausfall bestimmt sich nach dem verunfallten Fahrzeug. (Diese wird nach erfolgter Reparatur, egal ob in Eigenregie oder durch eine Werkstatt mit entsprechender Rechnung, ausbezahlt). Wahlweise erstellen wir Ihnen Kostenlos eine Reparaturbestätigung*.

 

*Diese gilt nur dann, wenn Sie das Gutachten bei uns erstellt haben.