Kurzgutachten

Das Kurzgutachten wird in bei uns in 4 Kategorien unterteilt:

 

Schadenskurzgutachten (Schaden bis 750€ möglich)

Warum sollten Sie stets ein Kurzgutachten machen. Diese enthält alles was ein Gutachten braucht, um Sie zu schützen:

  • Vergleich der Fahrzeugidentnummer (FIN)
  • äußere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • innere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • Sicht- und Funktionsprüfung der unfallbedingten Fahrzeugbaugruppen
  • Recherche und Beschreibung der Fahrzeugausstattung
  • aussagekräftige und umfangreiche Foto- u. Zustandsdokumentationen
  • Lackschichtdickenmessung
  • Begutachtung von Achsenteilen, Bremsanlagen und Unterboden (wenn erforderlich)
  • Probefahrt (wenn erforderlich)

Des Weiteren garantiert das Kurzgutachten, dass wenn Sie fiktiv Abrechnen und zu einem späteren Zeitpunkt, unter Umständen während des Reparaturvorgangs feststellen, dass doch mehr Kaputt ist als erwartet, dies ebenfalls durch eine Nachbesichtigung übernommen wird.

Das Schadenskurzgutachten sowie das herkömmliche Schadensgutachten übernimmt grundsätzlich, wenn die Haftungsfrage nicht bei Ihnen liegt, die gegnerische Versicherung zu 100%.

Die Kosten eines Kurzschadensgutachten sind natürlich auch geringer als bei einem Standard Gutachten. Darüber freuen sich meist die Versicherer, und Sie sind geschützt.

Kurzwertgutachten für gebrauchte Fahrzeuge

Bei einem Kurzgutachten für Gebrauchte Fahrzeuge wird das Fahrzeug wie folgt in Augenschein genommen:

  • Vergleich der Fahrzeugidentnummer (FIN)
  • äußere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • innere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • Sicht- und Funktionsprüfung der elektrischen Anlage
  • Zustandsdokumentation und 8 Foto- u. Zustandsdokumentationen
  • Lackschichtdickenmessung
  • Probelauf des Motors

 

Diese Art von Kurzgutachten dient ausschließlich zur groben Bewertung des Fahrzeugs. Das Kurzgutachten bietet keine Gewähr für einen Verkauf des Fahrzeugs zu dem angegebenen Wert. Des weiteren bildet der angegebene Wert keine Kalkulationsgrundlage im Schadensfall.

Anders sieht es mit einem detaillierten Gutachten, denn hier wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft.

Kurzwertgutachten für Oldtimer

Bei einem Kurzgutachten für Oldtimer wird wie folgt in augenschein genommen:

  • Vergleich der Fahrzeugidentnummer (FIN)
  • äußere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • innere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • Sicht- und Funktionsprüfung der elektrischen Anlage
  • Zustandsdokumentation und 8 Foto- u. Zustandsdokumentationen
  • Lackschichtdickenmessung
  • Probelauf des Motors

 

Diese Art von Kurzgutachten dient ausschließlich zur Versicherungseinstufung. Das Kurzgutachten bietet keine Gewähr für einen Verkauf des Fahrzeugs zu dem angegebenen Wert. Des weiteren bildet der angegebene Wert keine Kalkulationsgrundlage im Schadensfall.

Anders sieht es mit einem detaillierten Gutachten, denn hier wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft.

Kurzwertgutachten für Sonderfahrzeuge

Bei einem Kurzgutachten für Oldtimer wird wie folgt in Augenschein genommen:

  • Vergleich der Fahrzeugidentnummer (FIN)
  • äußere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • innere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • Sicht- und Funktionsprüfung der elektrischen Anlage
  • Zustandsdokumentation und 8 Foto- u. Zustandsdokumentationen
  • Lackschichtdickenmessung
  • Probelauf des Motors

 

Diese Art von Kurzgutachten dient ausschließlich zur groben Bewertung oder zur Versicherungseinstufung des Fahrzeugs. Das Kurzgutachten bietet keine Gewähr für einen Verkauf des Fahrzeugs zu dem angegebenen Wert. Des weiteren bildet der angegebene Wert keine Kalkulationsgrundlage im Schadensfall.

Anders sieht es mit einem detaillierten Gutachten, denn hier wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft.