Kostenvoranschlag

Zunächst einmal müssen wir uns hierbei die Frage stellen, wann ein Kostenvoranschlag Sinn macht und wann nicht.

Sinn macht dies, wenn:

  • der Schaden nicht höher als 750€ ist. (Bagatellschaden liegt bei 750,-)
  • selbst der "Laie" weiß, dass der Schaden nicht so hoch ist. (Bei Unwissenheit Raten wir Ihnen unseren Sachverständigen zu fragen)
  • keine Folgeschäden an Ihrem Fahrzeug entstehen können
  • Sie, sich und keine weiteren Verkehrsteilnehmer mit Ihrem Fahrzeug eine Gefahr sind
  • die Dauer der Reparatur, Ihr Ausfallzeit, die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges, Ihre Ausfallkosten, etc. für Sie nicht relevant sind

Also doch ein Kostenvoranschlag machen? NEIN!

Denn Sie verwirken sich damit auch noch folgende Rechte:

  • Erstattung der Wertminderung
  • Erstattung des Nutzungsausfalls oder eines Mietwagens

Nicht umsonst zählt der Kfz-Gutachter im Haftpflichtschadenfall zu Ihren Rechten

Weshalb Sie keinen Kostenvoranschlag machen sollten!

Da Sie, wenn es unter Umständen blöd läuft, auf unnötige Kosten sitzen bleiben. Ein Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma kann ein Weg in die richtige Richtung zeigen, aber eine Gewähr auf tatsächlich anfallende Kosten garantiert der Kostenvoranschlag nicht. Denn ein Kostenvoranschlag ist keine verbindliche Zusage und enthält meist keine Fotodokumentation, und kann um 25% des genannten Betrags abweichen. Somit streiken viele Versicherer, wenn die Endsumme höher ausfällt als vorher angegeben. Dumm wird's dann, wenn Sie fiktiv Abrechnen und zu einem späteren Zeitpunkt, unter Umständen während des Reparaturvorgangs feststellen, dass doch mehr Kaputt ist als erwartet. Spätestens dann, werden Sie Ihr blaues Wunder erleben und sich fragen: „Warum will die Versicherung das nicht Übernehmen?“. „Das ist doch unfallbedingt“.....

Warum kann der ermittelte Schadensbetrag des Kostenvoranschlags falsch sein ?

Niemand ist davor geschützt, das ein Kostenvoranschlag falsch kalkuliert wird. Beispielshalber kann es schnell passieren, dass der Aufwand eines Schadens falsch berechnet wurde oder dass ein versteckter Zusatzaufwand auf den Geschädigten zukommt, weil der Kalkulierende des Kostenvoranschlages nicht genau hingeschaut hat oder kein "Röntgenblick" besitzt, um hinter den beschädigten Teilen zu schauen. Meistens wollen die Reparaturfirmen diesen Zeitaufwand nicht in Kauf nehmen, weil Sie noch andere Kunden bedienen müssen. Erst während des Reparaturvorgangs fallen immer mehr Positionen auf, welche nicht im Kostenvoranschlag enthalten waren und unfallbedingt beschädigt sind. All diese Faktoren können dazu führen, dass der Kostenvoranschlag schnell überschritten wird.

Als Beispiel:

Eine Reparaturfirma soll die Unfallinstandsetzung des Fahrzeuges vornehmen. Dieser überschlägt den Aufwand für die Reparatur des vorhandenen und unfallbedingten Schaden und kalkuliert einen Kostenvoranschlag. Nach dem Zerlegen der einzelnen Bauteile wird erkenntlich welche Bauteile ebenfalls beschädigt sind. Diese müssen grundsätzlich für eine sach- und fachgerechte Reparatur ersetzt werden. Aufgrund dessen entstehen zusätzliche Lohnkosten und damit auch zusätzliche Bauteile, die in Rechnung gestellt werden müssen.

Im schlimmsten Fall beschwert sich die gegnerische Versicherung und streikt bei der Schadenshöhe über Mehrkosten und verursacht bei der Schadensregulierung Probleme. Sie als Geschädigter bleiben auf den Kosten sitzen.

Wir nehmen uns für Sie die Zeit!

Deshalb sollten Sie stets ein Kurzgutachten machen. Diese enthält alles was ein Gutachten braucht:

  • Vergleich der Fahrzeugidentnummer (FIN)
  • äußere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • innere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges
  • Sicht- und Funktionsprüfung der unfallbedingten Fahrzeugbaugruppen
  • Recherche und Beschreibung der Fahrzeugausstattung
  • aussagekräftige und umfangreiche Foto- u. Zustandsdokumentationen
  • Lackschichtdickenmessung
  • Begutachtung von Achsenteilen, Bremsanlagen und Unterboden (wenn erforderlich)
  • Probefahrt (wenn erforderlich)

Des Weiteren garantiert das Kurzgutachten, dass wenn Sie fiktiv Abrechnen und zu einem späteren Zeitpunkt, unter Umständen während des Reparaturvorgangs feststellen, dass doch mehr Kaputt ist als erwartet, dies ebenfalls durch eine Nachbesichtigung übernommen wird.

Das Schadenskurzgutachten sowie das herkömmliche Schadensgutachten übernimmt grundsätzlich, wenn die Haftungsfrage nicht bei Ihnen liegt, die gegnerische Versicherung zu 100%.

Die Schritte ähneln einem Unfallgutachten

Laut der Definition von § 249 BGB darf Ihnen kein finanzieller Nachteil im Bezug eines Schadens entstehen.