Ihre Rechte

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden übernehmen. Dabei kann es sich um viele verschiedene Posten handeln. Mögliche Leistungen, die einem Geschädigten zustehen:

Abschleppkosten

Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass die Versicherung des Gegners die Abschleppkosten trägt.

Erstattung der Heilungskosten

Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, hat er das Recht auf eine Kostenerstattung … weiterlesen

Erstattung der Wertminderung

Selbst wenn ein Unfallfahrzeug repariert wurde, hat es meist einen geringeren Wert als vorher. Diese … weiterlesen

Kosten für Gutachter

Nach einem Unfall kann der Geschädigte einen Sachverständigen oder Gutachter seiner Wahl zur … weiterlesen

Kosten für Nutzungsausfall / Mietwagen

Grundsätzlich haben Sie bei Vorliegen eines Nutzungswillens einen Anspruch auf einen Mietwagen, den … weiterlesen

Kosten für Rechtsanwälte

Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners in … weiterlesen

Reparatur/ Fiktive Abrechnung

Nach einem Unfall steht es dem Geschädigten zu, dass sein Fahrzeug wieder repariert/ instand … weiterlesen

Schmerzensgeld

Ist der Geschädigte durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt, hat er das Recht, Schadensersatz einzufordern.

Verdienstausfall o.ä.

Egal ob Sie kurzfristige oder langfristige Ausfälle haben. Sie können aufgrund eines unverschuldeten … weiterlesen