Ihre Rechte
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden übernehmen. Dabei kann es sich um viele verschiedene Posten handeln. Mögliche Leistungen, die einem Geschädigten zustehen:
Abschleppkosten
Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass die Versicherung des Gegners die Abschleppkosten trägt.
Erstattung der Heilungskosten
Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, hat er das Recht auf eine Kostenerstattung … weiterlesen
Erstattung der Wertminderung
Selbst wenn ein Unfallfahrzeug repariert wurde, hat es meist einen geringeren Wert als vorher. Diese … weiterlesen
Kosten für Gutachter
Nach einem Unfall kann der Geschädigte einen Sachverständigen oder Gutachter seiner Wahl zur … weiterlesen
Kosten für Nutzungsausfall / Mietwagen
Grundsätzlich haben Sie bei Vorliegen eines Nutzungswillens einen Anspruch auf einen Mietwagen, den … weiterlesen
Kosten für Rechtsanwälte
Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners in … weiterlesen
Reparatur/ Fiktive Abrechnung
Nach einem Unfall steht es dem Geschädigten zu, dass sein Fahrzeug wieder repariert/ instand … weiterlesen
Schmerzensgeld
Ist der Geschädigte durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt, hat er das Recht, Schadensersatz einzufordern.
Verdienstausfall o.ä.
Egal ob Sie kurzfristige oder langfristige Ausfälle haben. Sie können aufgrund eines unverschuldeten … weiterlesen
