Bei den Gutachten sollte unser Sachverständige zuerst selbst einschätzen, inwieweit der Besichtigungstermin vor Ort zwingend und zeitnah durchgeführt werden muss. Auf dieser Grundlage muss mit dem Auftraggeber/ Geschädigten besprochen werden, wann und unter welchen Voraussetzungen die Schadensaufnahme durchgeführt werden soll. Erscheint eine zeitnahe Vor-Ort-Besichtigung zwingend und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber/ Geschädigten auch praktisch durchführbar, müssen alle Hygiene- und Abstandsregeln zwingend und Notwendigkeitshalber eingehalten werden.
Auch bei anderen Dienstleistungen sollte unser Sachverständige achten, dass an einer notwendigen Vor-Ort-Besichtigung alle beteiligten Personen auch die tatsächliche Möglichkeit einer Teilnahme haben.
Hier kann und wird das angeordnete Kontaktverbot entgegenstehen, wenn neben dem Auftraggeber eine dritte Person sich vor Ort aufhält. In diesen Fällen kann eine Nachfrage hinsichtlich Zulässigkeit und zu beachtenden Beschränkungen einschließlich der notwendigen Dokumente bzw. Nachweise bei der örtlichen Polizei bzw. dem örtlichen Ordnungsamt sinnvoll sein.
Wir raten Ihnen zur Besichtigung, dass Sie sich selbst sowie Ihr Fahrzeug zur Begutachtung mitbringen. Halten Sie dritte Personen fern, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren!
Zur Zeit gilt es, dass sich nicht mehr als 2 Haushalte mit den nötigen Regel, treffen dürfen!